Sind Sie Gläubiger einer Geldforderung und befindet sich der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug, helfe ich Ihnen gerne dabei, Ihre Forderung einzutreiben.
Die Erfahrung zeigt, dass Schuldner leider immer erst dann zahlen, sobald Sie durch einen Anwalt zur Zahlung aufgefordert werden.
Die Kosten für die Mahnung muss i.d.R. der Schuldner tragen, sodass Sie de facto von den Kosten meiner Inanspruchnahme freigestellt werden.
Schafft auch keine Anwaltsschreiben Abhilfe, helfe ich Ihnen bei der zwangsweisen Eintreibung Ihrer Forderung. Dies kann z.B. durch Pfändung des Gehalts oder Kontos erfolgen.
Sie wünschen die Überprüfung eines Vertragsentwurfes eines anderen oder sogar den Entwurf eines individuell nach Ihren Wünschen abgestimmten Vertrages, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Insbesondere biete ich die Durchsetzung von
Ansprüchen aus:
Ich vertrete die Interessen des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers in allen Belangen des Arbeitsrechts, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin mit mir, um zu verhindern, dass eine mögliche ungerechtfertigte Kündigung rechtswirksam wird.
Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder wurde sogar schon die öffentliche Klage erhoben, helfe ich Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Achten Sie unbedingt darauf, gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen. Ihnen als Beschuldigter steht ein Schweigerecht zu. Eine entsprechende Einlassung zum Tatvorwurf kann im Rahmen einer Hauptverhandlung schwerwiegende Folgen haben.
Daher kontaktieren Sie mich zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, um eine für Sie günstige Strategie zu entwickeln.
Rechtsanwalt: Dennis Onaneye