Die anwaltliche Erstberatung ist immer der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung. Hierzu wird der (problematische) Sachverhalt von Ihnen vorgetragen, auf dessen Basis ich eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage vornehme und Ihnen die verschiedenen Lösungswege aufzeige.
Die Weichenstellungen sollten so früh wie möglich im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs gelegt werden, um ggf. überflüssige Prozesse mit einhergehenden Kosten zu vermeiden.
Das Erstberatungsgespräch biete ich Ihnen kostenlos an. Das heißt, dass ich Ihnen die gesetzliche Gebühr in Höhe von 190 EUR (zzgl. MwSt.) erlasse. Infolgedessen würde ich Sie bitten, vorab den Mandantenfragebogen möglichst vollständig auszufüllen und mir den Sachverhalt in einer E‑Mail kurz schriftlich mitzuteilen.
Entscheiden Sie sich anschließend für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, richtet sich meine Vergütung entweder nach einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG.
Rechtsanwalt: Dennis Onaneye