Die anwalt­li­che Erst­be­ra­tung ist immer der ers­te Schritt zur Rechts­durch­set­zung. Hier­zu wird der (pro­ble­ma­ti­sche) Sach­ver­halt von Ihnen vor­ge­tra­gen, auf des­sen Basis ich eine ers­te Ein­schät­zung der recht­li­chen Lage vor­neh­me und Ihnen die ver­schie­de­nen Lösungs­we­ge auf­zei­ge.

Die Wei­chen­stel­lun­gen soll­ten so früh wie mög­lich im Rah­men eines Erst­be­ra­tungs­ge­sprächs gelegt wer­den, um ggf. über­flüs­si­ge Pro­zes­se mit ein­her­ge­hen­den Kos­ten zu ver­mei­den.

Das Erst­be­ra­tungs­ge­spräch bie­te ich Ihnen kos­ten­los an. Das heißt, dass ich Ihnen die gesetz­li­che Gebühr in Höhe von 190 EUR (zzgl. MwSt.) erlas­se. Infol­ge­des­sen wür­de ich Sie bit­ten, vor­ab den Man­dan­ten­fra­ge­bo­gen mög­lichst voll­stän­dig aus­zu­fül­len und mir den Sach­ver­halt in einer E‑Mail kurz schrift­lich mit­zu­tei­len.

Ent­schei­den Sie sich anschlie­ßend für eine außer­ge­richt­li­che oder gericht­li­che Ver­tre­tung, rich­tet sich mei­ne Ver­gü­tung ent­we­der nach einer indi­vi­du­ell getrof­fe­nen Hono­rar­ver­ein­ba­rung oder nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des RVG.

Rechts­an­walt: Den­nis Ona­neye